Psychosoziale Beratung

Psychosoziale Beratung kann helfen: beim Verstehen von krisenhaften Situationen, deren Ursachen und Zusammenhängen, beim Unterstützen von Problemen mit sich selbst, dem Partner/der Partnerin, der Familie oder dem Beruf, im Umgang mit unveränderbaren Belastungen, beim Erkennen von neuen Lebensgestaltungsmöglichkeiten, bei der Verbesserung von Kommunikation.

Ausserem biete ich die nach § 95 Abs 1a AußStrG verpflichtende Elternberatung an und bin auf der Liste des Justizministeriums eingetragen.

Seit Jänner 2017 bin ich am BG15 in der Gerichtsberatung tätig.

Verschaffen Sie sich auf den weiteren Seiten einen Überblick über mein Angebot.